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Teilnahmebedingungen

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Programmspezifische Teilnahmebedingungen der bestfewo GmbH

 

Programmspezifische Teilnahmebedingungen der bestfewo GmbH

 

 

1. Allgemeine Anforderungen

 

(1) Webseiteninhalte: bestfewo behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, insbesondere bei Webseiten mit:

 

a)      Strafbaren Inhalten oder Verstößen gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, gewerbliche Schutzrechte).

b)     Rassistischen, diskriminierenden, pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten.

 

(2) Eigene Webseite erforderlich: Die Teilnahme setzt den Betrieb einer eigenen Webseite voraus, für deren Inhalte der Partner allein verantwortlich ist. Ein vollständiges Impressum gemäß § 5 TMG ist verpflichtend. Es müssen alle geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

(3) Keyword-Advertising: Keyword-Advertising ist nur eingeschränkt erlaubt. Details entnehmen Sie bitte unseren SEM-Richtlinien.

 

(4) Tracking: PostView-Tracking ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Verstöße führen zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an affiliate@bestfewo.de.

 

(5) Buchungsprovision: Die Provision bei Buchungen entsteht mit Abreise auf Basis des provisionsfähigen Reisepreises, für den bestfewo selbst eine Provision erhalten hat.

 

(6) Erfolgreicher Gastgeber-Lead: Ein Lead gilt als erfolgreich, sobald ein Vermieter sich auf der bestfewo-Plattform registriert und das von ihm angebotene Objekt nach erfolgreicher Durchführung des Registrierungsprozesses zur Buchung durch bestfewo freigeschaltet wurde.

 

(7) bestfewo behält sich das Recht vor, einzelne vermittelte Objekte nicht freizuschalten, sofern sie den Qualitätsanforderungen an ein Ferienobjekt nicht entsprechen oder aus Sicht von bestfewo als nicht vermietbar gelten. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst mit Freischaltung durch bestfewo.

 

2. Werbemittel

 

(1)   Vorgaben: Es dürfen ausschließlich Werbemittel verwendet werden, die von bestfewo über AWIN bereitgestellt werden. Selbstgestaltete Werbemittel bedürfen der Genehmigung des Affiliate-Managers unter affiliate@bestfewo.de.

(2)   Tracking: Nur Buchungen, die einem eindeutigen Klick zugeordnet werden können, werden vergütet. Die korrekte technische Einbindung und das fehlerfreie Tracking obliegen dem Partner.

(3)   Sämtliche Rechte an den Vertragsprodukten stehen bestfewo zu. Der Partner tritt stets in eigenem Namen auf und vermittelt nicht den Eindruck, im Namen von bestfewo zu handeln oder entsprechend bevollmächtigt zu sein. Sollte hieraus ein etwaiger Schaden für bestfewo entstehen, stellt der Partner bestfewo umfassend frei.

 

 

3. Urheberrechte und Datenschutz

 

(1)   Urheberrechtsschutz: Alle Inhalte (z. B. Fotos, Texte, Profile), die dem Partner von bestfewo bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich und datenschutzrechtlich geschützt. Eine Nutzung außerhalb des Programms ist ohne vorherige Zustimmung untersagt.

(2)   Datenschutz: Der Partner verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung der Vertragsbeziehung verwendet werden.

(3)   Rechte an geistigem Eigentum und Materialien, die in Ausübung der Vertragsbestimmungen dem Partner überlassen werden, gehen weder in seinen Verfügungsbereich über, noch werden sie an diese übereignet. Alle entsprechenden Rechte verbleiben ausdrücklich bei den jeweiligen Inhabern.

(4)   Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten erlöschen bei Beendigung dieses Vertrages. Die Inhalte werden nach Wahl der bestfewo GmbH wahlweise gelöscht oder zurückgegeben. Die Löschung ist der bestfewo GmbH zu bestätigen.

 

4. Haftung

 

(1)   Tracking-Ausfall: bestfewo haftet nicht für Ausfälle der Plattform oder daraus resultierende Tracking-Störungen, es sei denn, diese basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2)   Verstöße gegen Bedingungen: Der Partner haftet für Verstöße gegen die AGB von AWIN, die Teilnahmebedingungen oder die Rechte Dritter. Im Falle eines Verstoßes stellt der Partner bestfewo von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

5. Vergütung

 

Für die Vergütung ist eine entsprechende Rechnungstellung des Partners zzgl. USt. unter Angabe des jeweils erfolgreich vermittelten und freigeschalteten Objekts, für das eine Vergütung entstanden ist, erforderlich. Nach Prüfung durch bestfewo erfolgt die Bezahlung innerhalb von 10 Werktagen.

 

 

5. Änderungen und Ergänzungen

 

(1)   bestfewo behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen und Provisionen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und gelten stillschweigend als akzeptiert.

(2)   Verstöße gegen die Bedingungen können zur Kündigung und Stornierung offener Provisionen führen.