Glossar / F / Fahrradverleih
Fahrradverleih - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Unter dem Freizeitangebotsmerkmal „Fahrradverleih“ eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung kann es sich um eine kostenfreie Bereitstellung von Fahrrädern durch den Vermieter, eine kostenpflichtige Fahrradvermietung durch diesen oder auch um ein Netz von Selbstbedienungsstationen zur Fahrradvermietung im jeweiligen Ferienort oder der Ferienregion handeln. Über die genaue Ausprägung des Merkmals „Fahrradverleih“ finden Sie in der Regel alles Wissenswerte in Ihrem Vertrag mit dem jeweiligen Vermieter.