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Glossar / R / Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus

Unter einer „Reisekrankenversicherung“ versteht man in der Regel eine kostenpflichtige Zusatzversicherung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaub), die evtl. entstehende Kosten decken soll, welche von der eigentlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise getragen werden. Eine „Reisekrankenversicherung“ empfiehlt sich bei Auslandreisen in Länder, die über keinerlei bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit dem eigenen Land besitzen. Sie versichern meist gegen die Kosten akut auftretender Krankheiten, Operationen, notwendiger Arznei- und Heilmittel, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland.