Schlüsselübergabe - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Die „Schlüsselübergabe“ bezeichnet juristisch betrachtet den eigentlichen Aufenthaltsbeginn (bzw. dessen Ende bei Abreise) des Urlaubers in dem gebuchten Ferienhaus oder der Ferienwohnung. Oftmals müssen bei der „Schlüsselübergabe“ außerdem noch ausstehende Restzahlungen und/oder Kautionen auf den vertraglich vereinbarten Mietpreis beglichen werden. Mit der "Schlüsselübergabe" übernimmt der Urlauber eine Sorgfaltspflicht für die von ihm gemietete Unterkunft, ebenso ist die "Schlüsselübergabe" Teil der "Gebrauchsüberlassungspflicht" des Vermieters.
Gebrauchsüberlassungspflicht