Behindertengerecht - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Das Attribut „Behindertengerecht“ bezeichnet in der Regel lediglich einige, aber nicht alle bauliche Eigenschaften sowie die Ausstattung eines Ferienhauses/einer Ferienwohnung in Hinsicht auf den Zugang, die Abmessungen der Zimmer, die Existenz eines Aufzugs etc. Zumeist bezieht sich die Eigenschaft „Behindertengerecht“ auf die Bedürfnisse von gehbehinderten Menschen, über die bei anderen körperlichen und/oder mentalen Einschränkungen (z.B. Sehstörungen oder Gehörlosigkeit) notwendigen Eigenschaften einer Unterkunft informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt bei dem jeweiligen Vermieter.