Glossar / B / Bootssteg
Bootssteg - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Weist die von Ihnen gewählte Unterkunft die Eigenschaft bzw. das Ausstattungsmerkmal „Bootssteg“ auf, so befindet sich ein solcher in der Regel – jedoch nicht zwangsläufig – auf dem Grundstück des Ferienhauses/der Ferienwohnung. Ein „Bootssteg“ kann sich allerdings auch in (unmittelbarer) Umgebung der Unterkunft befinden, und/oder seine Nutzung kann ggf. auch kostenpflichtig sein. Diesbezügliche Informationen finden Sie in der Regel in ihrem mit dem jeweiligen Vermieter geschlossenen Vertrag.