Glossar / B / Bootsverleih
Bootsverleih - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Das Vorhandensein eines „Bootsverleihs“ kann entweder direkt beim jeweiligen Vermieter der gebuchten Unterkunft die Möglichkeit zur ggf. auch kostenpflichtigen Ausleihe von Booten beschreiben oder auch die Existenz einer solchen in der (unmittelbarer) Umgebung der Unterkunft, z.B. im Ferienort des Ferienhauses/der Ferienwohnung. Die genauen Modalitäten des „Bootsverleihs“ finden Sie in der Regel in ihrem mit dem jeweiligen Vermieter geschlossenen Vertrag.