Glossar / F / Ferienhaus
Ferienhaus - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus
Unter einem „Ferienhaus“ versteht man eine freistehende, abgeschlossene und meist möblierte Unterkunft mit eigenem Sanitärbereich und Selbstverpflegungseinrichtung, in der Gäste gegen Bezahlung zum vorübergehenden Aufenthalt aufgenommen werden und Ihren Urlaub verbringen können. In einem „Ferienhaus“ ist in der Regel kein hotelmäßiger Service vorhanden. Für die Vermietung eines "Ferienhauses" in Deutschland gilt das deutsche Mietrecht und der Vertrag über ein Ferienhaus wird i.d.R. für eine feste Zeit geschlossen.