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Glossar / G / Gebrauchsüberlassungspflicht

Gebrauchsüberlassungspflicht - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus

"Gebrauchsüberlassungspflicht" bezieht sich auf die Pflicht des "Vermieters", dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der vertraglich vereinbarten Dauer zu gewähren. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass sich die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet und dieser während der Mietdauer erhalten wird.