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Glossar / V / Vollpension

Vollpension - Bedeutung zum Thema Ferienwohnung oder Ferienhaus

Unter „Vollpension“ versteht man die vor Reisebeginn vertraglich fixierte Verpflegungsart während eines Urlaubsaufenthalts. In der Regel umfasst sie drei Mahlzeiten pro Tag, namentlich Frühstück, Mittag- und Abendessen. Die Verpflegungsart „Vollpension“ wird meist in Hotels, Pensionen und Gasthäusern angeboten, seltener hingegen in Ferienhäusern und Ferienwohnungen, in denen häufig Selbstverpflegung üblich ist oder lediglich ein "Frühstück" angeboten wird. 
Frühstück