Sicherheitsgeräte und CCTV

Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und kanalspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, rechtskonform zu bleiben.

Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?

Sie müssen das Vorhandensein von CCTV oder Aufnahmegeräten in folgenden Bereichen offenlegen:

  • Nicht-private Bereiche: Eingangsbereiche, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Objekt
  • Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Lobbys, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume
  • Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Bereiche fallen ebenfalls unter diese Regel

Sie müssen in Ihrer Objektbeschreibung klar angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Objekt befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufnehmen oder ausgeschaltet sind (z. B. außerhalb neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strengstens verboten.

Wichtiger Hinweis: Während des Aufenthalts der Gäste müssen die Geräte ausgeschaltet sein. Diese Information sollte immer in der Beschreibung aufgeführt werden.

Kanalspezifische Richtlinien

Booking.com

Booking.com erlaubt CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen nicht, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com behalten möchten, wird empfohlen, CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.

Falls es nicht entfernt werden kann, müssen Sie im Abschnitt "Sicherheit" unter "Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihrer Objektkonfiguration aufnehmen, wird es nicht automatisch in Ihrem Inserat angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.

Airbnb

Am 30. April 2024 hat Airbnb seine Richtlinie zu Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und intelligenten Geräten aktualisiert:

  • Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in Innenräumen (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt) oder in Gemeinschaftsbereichen zulässig
  • Außenbereiche mit hohen Datenschutzerwartungen (wie geschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben
  • Lärmpegelmonitore sind im Innenbereich zulässig, müssen aber offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen platziert werden

Gastgeber, die nicht konform sind, können ihr Inserat entfernt bekommen.

Andere Plattformen

Andere Kanäle wie VRBO erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, müssen aber während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie sie Ihren Gästen immer beim Check-in und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.

Allgemeine wichtige Informationen

Wenn Sie CCTV in Ihrer Objektkonfiguration aufnehmen, wird es nicht automatisch in Ihrer Inserat-Beschreibung angezeigt. Sie müssen die Objektbeschreibung selbst aktualisieren.

Gastgeber sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Kanälen aufgrund des Vorhandenseins von CCTV vorgenommen werden, das nicht explizit in der Objektkonfiguration angezeigt wird.

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