Vorbereitung auf die neuen Vorschriften für Ferienvermietungen auf den Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln haben einen neuen Regelungsrahmen für Viviendas Vacacionales (VV) – die lokale Bezeichnung für Ferienvermietungsobjekte – eingeführt. Die Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und den Wohnbedarf der Einwohner schaffen. Hier ist eine Zusammenfassung der sieben wichtigsten Änderungen und Überlegungen für Gastgeber.

1. Größere Rolle der lokalen Gemeinden (Ayuntamientos)

Lokale Gemeinden werden bald die Befugnis haben, zu bestimmen, welche Bereiche für Ferienvermietungen geeignet sind. Das Ziel ist es, Übertourismus in Hochdichtezonen zu verhindern und sicherzustellen, dass ausreichend Langzeitwohnraum für Einwohner vorhanden ist. Diese Zonen wurden noch nicht definiert, daher sollten Sie auf Updates Ihrer lokalen Gemeinde achten.

2. Grenzen für Neubau von Ferienvermietungen

Neue Bauten unterliegen strengeren Beschränkungen. Maximal 10% der neuen Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden. Zusätzlich gibt es strengere Einschränkungen für „Grüne Inseln", wobei noch nicht bestätigt ist, welche Inseln in diese Kategorie fallen werden.

3. Vorherige Genehmigungen erforderlich

Alle neuen Ferienvermietungsobjekte benötigen eine Genehmigung des zuständigen Inselrates (Cabildo) vor dem Betrieb. Sie müssen außerdem zukünftige Inspektionspläne erfüllen.

4. Geschützte Gebiete ausgeschlossen

Immobilien in folgenden Bereichen sind nicht für Ferienvermietungen geeignet:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Gebiete von hohem Umweltwert

Beachten Sie: Bestehende Ferienvermietungen in diesen Bereichen sind von dem neuen Verbot nicht betroffen.

5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards

Um die Gesamtqualität und Umweltverantwortung von Ferienvermietungen zu verbessern, werden neue Anforderungen erwartet:

  • Mindestfläche von 35 m²
  • Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Eine endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch aus

6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen

Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie dies unbegrenzt fortsetzen. Allerdings kann Ihre Lizenz bei einem Immobilienverkauf nicht übertragen werden – sie gehört Ihnen, nicht der Immobilie. Für Immobilienverwalter gilt: Sie können bestehende Ferienvermietungen für 5 Jahre, oder bis zu 10 Jahren weiterhin verwalten, falls Ihre Operationen den zukünftigen Vorschriften entsprechen.

7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen

Wenn Sie eine neue Ferienvermietung eröffnen möchten, beachten Sie folgende erwartete Anforderungen:

  • Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren
  • Gemeindliche Genehmigung der lokalen Gemeinde (Ayuntamiento)
  • Vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
  • Keine Lage in geschützten oder eingeschränkten Bereichen

Halten Sie sich über die Entwicklungen dieser Vorschriften auf dem Laufenden, damit Ihre Ferienvermietung konform bleibt und Sie Ihre Gäste weiterhin optimal betreuen können.

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