Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ

Mit dem kontinuierlichen Wachstum von Kurzzeitmieten führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die Vermietung sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Unser lokales Team auf den Kanarischen Inseln verfolgt diese regulatorischen Änderungen aufmerksam, damit Sie sich darauf konzentrieren können, großartige Erfahrungen für Ihre Gäste zu schaffen.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Sie auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz soll zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung wird die Anpassungsfrist für Vermieter festgelegt.

2. Gibt es einen Gesetzentwurf zur Einsichtnahme?

Ja. Sie können den aktuellen Entwurf hier einsehen und überprüfen.

3. Ist es derzeit obligatorisch, eine Lizenz zu beantragen?

Nein, nicht derzeit. Es gibt gegenwärtig keine Strafen für fehlende Lizenzen, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine besitzen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Lizenz jedoch obligatorisch sein, um den Betrieb fortzusetzen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Sie Ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.

4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?

Nein, eine VV-Lizenz ist nicht für die Gästeregistrierung erforderlich.

5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?

Einige Gemeinden benötigen längere Zeit aufgrund hoher Antragsvolumina und begrenzter Verwaltungskapazität:

  • Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
  • Tenerife: Arona (etwa ein Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
  • Gran Canaria: Agaete, Agüimes
  • La Palma: Die ganze Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da das Cabildo (die zuständige Behörde) derzeit nicht auf Anfragen antwortet

6. Wann wird die Gästeregistrierung in SES und der Ventanilla Única obligatorisch?

Die Gästeregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Ventanilla Única (One-Stop Window) ist für Juli bestätigt.

7. Wie wird die verantwortliche Erklärung für die Ferienwohnungslizenz eingereicht?

Die verantwortliche Erklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Wenn Sie den Prozess nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater dies in Ihrem Namen übernehmen.

Der Prozess ist kostenlos. Nach der Einreichung überprüft die zuständige Behörde (entweder die örtliche Stadtverwaltung oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Nach Abschluss des Prozesses erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftennummer.

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